Kieler Subventionsbericht
Hohe Subventionen trotz Haushaltsengpässen
Die geplanten Finanzhilfen des Bundes betragen insgesamt 127,3 Mrd. Euro, was 3,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht, die übrigen Finanzhilfen (Länder und Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit und Marktordnungsausgaben der EU) 83,1 Mrd. Euro (1,9 Prozent) und die Steuervergünstigungen 74,8 Mrd. Euro (1,7 Prozent).
Die gesamte Subventionsquote lag demnach bei 6,6 Prozent des BIP und damit in etwa auf dem Niveau von 2022. Mit anderen Worten: Die Subventionen stiegen seither in gleichem Ausmaß wie die Wirtschaftskraft.
Maßgeblich getrieben ist der Subventionsanstieg durch die Finanzhilfen des Bundes. Sie legten in dieser Zeit um satte 42 Mrd. Euro zu, was einem Anstieg der Bundesfinanzhilfequote von 2,2 auf 3,0 Prozent entspricht – trotz Haushaltsengpässen und gestiegener Verwendungskonkurrenz.
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„Subventionen sind ein gern genutztes Instrument der Wirtschaftspolitik, weil sie den politisch Verantwortlichen die Möglichkeit bieten, Aktivität zu entfalten und gestaltend in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen“, erklärt Claus-Friedrich Laaser, einer der Autoren der Studie. „Subventionen sind aber nur dann begründet, wenn der Markt unvollkommen funktioniert. Deshalb ist ein vorsichtiger Einsatz des Subventionsinstruments angezeigt.“
Schwerpunkt Bundesfinanzhilfen: Umweltpolitik löst Verkehrssektor ab
Der Anstieg bei den Finanzhilfen des Bundes geht dem Bericht zufolge vor allem auf die Ausgabensubventionen zurück, die der Klima- und Transformationsfonds leistet: 2022 waren es noch 13,1 Mrd. Euro, der Sollwert für 2023 betrug 34,0 Mrd. Euro, und für 2024 waren 41,9 Mrd. Euro vorgesehen.
Der Schwerpunkt der Vergabe von Finanzhilfen durch den Bund liegt damit mittlerweile eindeutig bei Umweltpolitik und Energie, die damit den Verkehrssektor abgelöst haben. Wichtigster Posten war hierbei im vergangenen Jahr die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (16,7 Mrd. Euro). Hohe Subventionen flossen außerdem an die gesetzliche Krankenversicherung (14,5 Mrd. Euro).
Im Kieler Subventionsbericht werden auch Finanzhilfen aus den sogenannten „Sondervermögen“ des Bundes dokumentiert. Deren Anteil ist mittlerweile erheblich. Wurden im Jahr 2000 noch 99 Prozent der Finanzhilfen aus dem Bundeshaushalt und lediglich 1 Prozent aus Nebenhaushalten bezahlt, lag der Anteil der Subventionen, der aus den Sondervermögen bestritten wird, im Jahr 2024 bei 37,2 Prozent. 2023 waren es nach dem Nachtragshaushalt vom November sogar 49,6 Prozent – der Rückgang geht auf die Anpassungen zurück, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden.
Kein Tankrabatt mehr: Steuervergünstigungen nehmen ab
Zu den direkt ausgezahlten Finanzhilfen kommen noch Steuervergünstigungen hinzu. Diese summieren sich in der Haushaltsplanung auf 74,8 Mrd. Euro (2023: 77,6 Mrd. Euro; 2022: 85,5 Mrd. Euro). Die Relation der Steuervergünstigungen zum BIP ging im Verlauf der drei Jahre von 2,2 über 1,9 auf 1,7 Prozent zurück, auch weil 2022 mit der hohen Vergünstigung bei der Tonnagebesteuerung in der Seeschifffahrt sowie dem Tankrabatt einmalig zwei große Vergünstigungen enthalten waren. Wichtigste Posten waren 2024 die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen (21 Mrd. Euro) sowie die Entfernungspauschale (6,2 Mrd. Euro).