Wirtschaftspolitischer Beitrag
Bundesagentur für Arbeit: Warum eine sofortige Beitragssatzsenkung geboten ist
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sollte umgehend von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt werden – mit positiven Folgen für die Beschäftigung. Der Budgetsaldo der Bundesagentur für Arbeit war in den vergangenen fünf Jahren deutlich höher als in den Haushaltsplänen veranschlagt. Die Prognosefehler bei den Ausgaben waren wesentlich größer als die bei den Einnahmen. Der Überschuss ist zu einem großen Teil struktureller Art, nicht konjunktur bedingt. Die Verzinsung der Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (Ende 2017: 17,2 Mrd. Euro) wird im Jahr 2018 wohl 0 Prozent betragen. Die geplante Senkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte ab Jahresbeginn 2019 kommt zu spät und ist zu gering.