„Voll-Leer“-Tankregelung bei Mietwagen verbieten
In vielen südeuropäischen Ländern aber auch in den USA wird bei Mietwagen immer häufiger eine so genannte Voll-Leer-Tankregelung angeboten, bei der der Mieter den Wagen mit vollem Tank übernimmt und mit leerem Tank zurückgibt. Die Tankfüllung muss er bei Abholung des Wagens bezahlen. In der Regel fallen hier überhöhte Kosten an, da der Vermieter neben einer Servicepauschale für das Betanken auch höhere Kraftstoffpreise als an Tankstellen verlangt.
In vielen südeuropäischen Ländern aber auch in den USA wird bei Mietwagen immer häufiger eine so genannte Voll-Leer-Tankregelung angeboten, bei der der Mieter den Wagen mit vollem Tank übernimmt und mit leerem Tank zurückgibt. Die Tankfüllung muss er bei Abholung des Wagens bezahlen. In der Regel fallen hier überhöhte Kosten an, da der Vermieter neben einer Servicepauschale für das Betanken auch höhere Kraftstoffpreise als an Tankstellen verlangt. Ein zusätzlicher Profit für den Vermieter ergibt sich aber auch daraus, dass ein vollständiges Leerfahren des Tanks unmöglich ist, d.h. bei der Abgabe enthält der Tank noch Restmengen an Kraftstoff, die nicht erstattet werden. Die Motivation der Vermieter, verstärkt diese Regelung anzubieten, liegt auf der Hand. Durch den zusätzlichen Profit ist es möglich, den Wagen billiger anzubieten und so bei Online-Preisvergleichen attraktiver zu erscheinen.
Bei einer ökonomischen Beurteilung dieser Tankregelung erscheinen zwei Aspekte relevant, die Markttransparenz und der Umweltschutz. Geht man von mündigen Konsumenten aus, können die Mieter die verbleibende Restmenge im Tank und die damit verbundenen Mehrkosten selbst einschätzen. Insofern ist die Markttransparenz nicht übermäßig eingeschränkt. Problematisch in dieser Hinsicht ist eher, dass die Servicepauschale und der erhobene Kraftstoffpreis bei einer Online-Anmietung häufig nicht angegeben werden. Da diese Zusatzkosten aber relativ gering sind, erscheint auch unter diesem Aspekt ein politischer Eingriff nicht zwingend erforderlich. Aus umweltpolitischer Sicht ist die Tankregelung aber äußerst problematisch. Nachdem der Mieter den Wagen mit vollem Tank übernommen hat, ist der Kraftstoff für ihn quasi umsonst, d.h. ein höherer Verbrauch führt nicht zu höheren Kosten für den Mieter. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter während der Anmietzeit nicht mehr als eine Tankfüllung verbraucht, also insbesondere bei kürzeren Anmietdauern. Es besteht somit keinerlei Anreiz zu benzinsparendem und damit umweltbewusstem Verhalten. Auch bei längeren Mietdauern kann dieses auftreten, wenn der Mieter seinen zukünftigen Verbrauch schlecht einschätzen kann und zu viel nachtankt. Aus verhaltensökonomischer Sicht ist es naheliegend, dass der Mieter verbleibende Restmengen im Tank als Verlust empfindet. Da Verluste in der Regel stark vermieden werden, kann hieraus ein Anreiz abgeleitet werden, zusätzliche Strecken mit dem Wagen zurückzulegen. In Anbetracht der zahlreichen staatlichen Eingriffe, die einen Anreiz zu umweltbewusstem Verhalten liefern sollen, ist ein Verbot dieser Tankregelung aus meiner Sicht durchaus angezeigt. Betrachtet man beispielsweise das Verbot der Glühbirne (das ich an dieser Stelle keinesfalls rechtfertigen möchte), wäre ein Verbot der Tankregelung mit sehr viel geringeren Einschränkungen der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer verbunden.
(leicht überarbeitete Version eines Beitrags auf Ökonomenstimme vom 22. Oktober 2013 unter dem Titel „Fehlanreize bei der Tankregelung bei Mietwagen“)